Wer hat es nicht schon einmal erlebt – unangenehm riechende Fahrgäste, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder der Fahrt nach Hause unter allen freien Sitzplätzen genau für den einen neben uns entscheiden. Was in öffentlichen Verkehrsmitteln zwar bei vielen Naserümpfen, Wegrücken und gegebenenfalls einen Platzwechsel verursacht, wird in abgeschlossenen Räumen wie Flugzeugen zum echten Problem.
„Können wir mal gerade das Fenster öffnen?“, gibt es nicht und auch der Grundsatz „Nase zu und durch!“ ist für kaum einen Langstreckenflieger akzeptabel. Doch was die wenigsten tatsächlich wissen: Hinnehmen müssen wir die Folterung unserer Geruchsorgane durch müffelnde Mitmenschen im Flugzeug nicht!
Crewmitglieder sind berechtigt, übelriechenden Passagieren das Boarding zu untersagen
Viele Fluggesellschaften in den USA, darunter auch die bekannte American Airlines, haben in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine entsprechende Klausel, die sich direkt neben anderen unerwünschten Verhaltensweisen wie Trunkenheit und Drogeneinfluss befindet, die an Bord nicht geduldet werden. Crewmitglieder sind berechtigt, übelriechenden Fluggästen, deren unangenehmer Odeur nicht auf eine Krankheit oder Behinderung zurückzuführen ist, das Boarding zu untersagen und sie jederzeit am Boden dazu aufzufordern, das Flugzeug zu verlassen.
Überrascht? Es geht noch offensiver. Wer bei British Airways seinen Sitznachbarn aus mangelnder Körperhygiene Anlass zur Beschwerde bietet, wird von ausgebildeten Mitarbeitern des Kundenservices auf das sensible Thema angesprochen und mit einem Mini-Kulturbeutel inklusive Deodorant gebeten, sich frisch zu machen.
Die spanische Gesellschaft Vueling Airlines beschränkt die Geruchsklausel in ihren Geschäftsbedingungen nicht ausschließlich auf Menschen – auch der Transport von penetrant riechenden Haustieren kann den Passagieren untersagt werden.
Wieder anders, dafür aber umso kurioser gestalten sich die Auflagen asiatischer Fluggesellschaften, darunter Air Asia und Bangkok Airways. Zu den verbotenen Gegenständen an Bord zählen hier etwa faulig riechende Lebensmittel, wie die berüchtigte Käsefrucht oder die sogenannte Jackbaumfrucht.
Auch in Down Under legt man auf ein angenehmes Geruchsumfeld während des Fluges wert und behält sich zum Beispiel bei Virgin Australia vor, stinkende Gepäckstücke nicht zu transportieren.
Die Crew reagiert im besten Interesse der Passagier-Mehrheit
Obwohl keine der oben erwähnten Bedingungen und Klauseln den Grad des Gestanks spezifizieren, haben schon einige Fluggesellschaften wie American Airlines 2014 und Air Canada 2010 Gebrauch von ihrem Recht gemacht und Passagiere, deren Geruch andere Mitreisende als untragbar empfanden, vor Flugbeginn der Maschine verwiesen.
„Als Fluggesellschaft stehen die Sicherheit und der Komfort unserer Passagiere und der Crew an oberster Stelle“, äußerte sich ein Sprecher der Air Canada über den Vorfall. „Situationen, in denen es zu einer Beeinträchtigung von einem dieser Punkte kommt, werden ernst genommen. Die Crew reagiert im besten Interesse der Mehrheit der Passagiere“.
Einzelheiten zu den genauen Umständen oder gar Angaben zu betroffenen Passagieren geben die meisten Fluggesellschaften aus Respekt und Schutz der Privatsphäre allerdings nicht an die Öffentlichkeit.
Dass auf diese Weise häufiger Meinungsverschiedenheit entstehen, erklärt ein Mitarbeiter von American Airlines: „Gestank ist etwas Subjektives, jeder hat seine persönliche Schmerzgrenze, daher muss versucht werden, alle Parteien mit Respekt zu behandeln.“
Daher gebe es auch kein einheitliches Verfahren, um mit unangenehm riechenden Passagieren umzugehen, sagt ein Sprecher der amerikanischen Northwest Airlines. Es sei immer eine situationsabhängige Einzelfallentscheidung.
Quelle: news.com.au, au.be.yahoo.com
© Foto: Stefanie Stadon
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