Australien Work & Travel

Neue Bestimmungen für Work & Traveller in Australien

Besitzer des Working Holiday Visums im Raum Nordaustralien aufgepasst:
Änderungen auf der Website der australischen Einwanderungsbehörde lüften jetzt das Geheimnis um die Erweiterung ihrer Bestimmungen. Es ist seit Ende November für Inhaber dieses Visums möglich, eine 6- monatige Anstellung unter gewissen Voraussetzungen um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern.

Bei der Veröffentlichung unseres Artikels vom 17. November hier auf dem Reisebine-Blog war noch nicht ganz klar, welche Verbesserung die Neuerungen der australischen Einwanderungsbehörde für Working Holiday Maker in Nordaustralien bringen sollen. Trotz intensiver Recherche zu diesem Artikel blieben damals entscheidende Fragen offen.

Zur Freude vieler Backpacker gibt es nun doch tolle Neuigkeiten!
Seit 21. November 2015 ist es in einigen Branchen möglich, bis zu 12 (!) Monate bei ein und demselben Arbeitgeber zu arbeiten.
In Kraft traten diese Änderungen für das gesamte Northern Territory sowie den Teilen Queenslands und Western Australias, die nördlich des “Tropic of Capricorn” (Wendekreis des Steinbocks) liegen.
  

Die Voraussetzungen für die Verlängerung

Für Besitzer des Working Holiday Visums (subclass 417) war die Dauer, in der man bei einem Unternehmen angestellt bleiben durfte, bisher auf 6 Monate begrenzt. Wer aber seinen Lieblingsjob gefunden hat und länger bleiben möchte, kann jetzt in einigen Branchen und unter bestimmten Bedingungen eine Erlaubnis für bis zu 6 weitere Monate Arbeit bei demselben Arbeitgeber bekommen.

Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Job in einer der Branchen inne haben, in denen akuter Arbeitskräftemangel herrscht. Diese Branchen wurden gezielt von der australischen Ausländerbehörde ausgewählt, um diesem Mangel an geeigneten Mitarbeitern entgegen zu wirken.
Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber vor der Antragstellung ist zu empfehlen, denn selbstverständlich muss das Unternehmen selbst einverstanden sein. Ohne eine Erklärung des Arbeitgebers, dass er an einer Verlängerung der Anstellung interessiert ist, lässt sich diese bei der Immigration Behörde auch nicht durchsetzen.

Branchen auf die die Neuerung zutrifft:

• Alters- und Behindertenpflege
• Fruitpicking, Forstwirtschaft und Fischerei
• Bauwesen
• Minenjobs
• Tourismus und Gastgewerbe 

Es bleibt zu beachten, dass nicht alle Jobs innerhalb der aufgeführten Branchen in der neuen Regelung vertreten sind. Außerdem können nicht alle Beschäftigungen zwingend um ganze 6 Monate verlängert werden.
Eine ausführliche Auflistung der Berufszweige, die verlängert werden können, gibt es auf der Website der australischen Einwanderungsbehörde zum Nachlesen.
  

Verlängerung der Anstellung in anderen Branchen

Auf alle nicht von dieser Neuerung betroffenen Jobs trifft genau das zu, was in unserem letzten Artikel zu diesem Thema stand. Hier ist es nur in seltenen Notfällen möglich, eine Verlängerung der Zeit bei ein und dem selben Arbeitgeber durchzusetzen.
Für weitere Informationen hierzu empfiehlt es sich also, unseren Artikel vom 17. November zu lesen. 

Das Antragsformular zum Download gibt es hier

Allgemeine Informationen zum Working Holiday Visum gibt es bei der Reisebine.


Quelle: www.border.gov.au  
© Foto oben:  Peter Eve, Tourism NT; Fischer: Tourism Australia

Autor/in des Artikels

Avatar-Foto

Jasmin Rhein

Da sie schon als Kleinkind von ihren Eltern quer durch die Welt geschleppt wurde, blieb Jasmin eigentlich nichts anderes übrig, als vom Reisefieber angesteckt zu werden. Noch vor dem Studium stehend sieht sie sich geplagt von der Entscheidung einen Zukunftsweg zu wählen, bei der Vielfalt, die die Welt noch für sie zu bieten hat. Als passionierte Surferin und Schnorchlerin aber ließ Australien nicht lange auf sich warten!
Seitdem ergänzt Jasmin das Reisebine-Team als freie Autorin.

Schreibe einen Kommentar

Hier kannst du einen Kommentar zum obigen Artikel schreiben.
Bitte beachte: Kommentare mit gewerblichen Links werden von uns NICHT veröffentlicht.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wie wir deine Daten verarbeiten, kannst du in unserer Datenschutzerklärung nachlesen.
Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.