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Die australische Backpacker-Steuer ist unzulässig

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Mit der 2017 eingeführten so genannten “Backpacker-Steuer” wurden Working Holiday Urlauber in Australien höher besteuert als australische Einwohner und waren damit steuerrechtlich im Nachteil.

Nachdem eine Britin, die mit dem Working Holiday Visum nach Australien gereist und in Sydney als Kellnerin gearbeitet hatte, zusammen mit dem internationalen Steuerbüro Taxback.com gegen diese Steuer Klage eingereicht hatte, wurde das Urteil des Obersten Gerichtshof (High Court) seit Monaten mit Spannung erwartet.

Der australische High Court sollte entscheiden, ob die Backpacker Tax weiterhin auf Working Holiday Urlauber angewendet werden kann oder nicht.

Es ging vor allem darum, ob der einheitliche Steuersatz von 15%, der ab dem ersten verdienten Dollar bis zu einer Grenze von 37.000 A$ gilt und damit keinen Steuerfreibetrag bis zur Grenze von 18.200 A$ vorsah, rechtmäßig ist oder nicht.

Sollte das Gericht die Steuer für ungültig erklären, wäre dies zweifellos eine positive Nachricht für die vielen Working Holiday Maker, die in den letzten Jahren Australien besucht und dort gearbeitet haben. Tausende Backpacker hätten Anspruch auf erhebliche Steuerrückerstattungen.

Nun hat der High Court endlich eine Entscheidung gefällt.

Die neue Backpacker-Steuer, die besagt, dass vom ersten verdienten Dollar 15% Steuern bezahlt werden müssen, den Einheimischen im Gegensatz jedoch ein Steuerfreibetrag von 18.200 AUD zusteht, ist unrechtmäßig erhoben worden. Diese Regelung würde ausländische Arbeitnehmer in Australien diskriminieren, die nach dem zwischen einzelnen Staaten vereinbarten Doppelbesteuerungs­abkommen genau wie Einheimische behandelt, bzw. besteuert werden müssen.

Wichtig zu wissen ist jedoch: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich Working Holiday Maker, die länger an einem Ort gearbeitet haben (“Residents for tax purposes”) und daher als “resident” eingestuft werden und aus den Ländern Deutschland, Großbritannien, Finnland, Chile, Japan, Norwegen oder der Türkei stammen; also Länder, mit denen Australien ein Doppelbesteuerungs­abkommen hat.

Die australische Steuerbehörde ATO wird demnächst genaue Regelungen/Richtlinien auf ihrer Webseite bekannt geben:  Steuern für Working Holiday Maker

Alle, die zwischen 2017 und 2020 in Australien gearbeitet haben, sollten sich auf jeden Fall an Taxback.com wenden, um herauszufinden, ob sie zu viel gezahlte Steuern zurückfordern können.


Quelle: Taxback.com; News.com.au
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Sabine Hopf

Sabine, Gründerin der Webseite "Reisebine.de", Fotografin und Chef-Redakteurin unserer Online-Redaktion. Sabine bereiste Australien seit 1987 rund 17x und kennt den roten Kontinent wahrscheinlich besser als ihre Heimatstadt Berlin.

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