Australien Work & Travel

UPDATE zu Backpackersteuer & Working Holiday Visum

Am 27. September wurden die Pläne zur Erhöhung der Backpackersteuer verworfen. Nun gibt es weitere Neuigkeiten. Die neuesten Entwicklungen haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst.
  

 # Steuersatz reduziert & Steuerfreigrenze abgeschafft
Ab dem 01. Januar 2017 wird das Einkommen eines nicht in Australien lebenden Arbeitnehmers (Non Resident) mit 19% versteuert. Bisher mussten “Nicht-Australier” (z.B. Inhaber eines “Working Holiday Visums”) 32,5% Steuern  zahlen.
Einziger Nachteil ab 01.01.17: Das Einkommen wird ab dem ersten verdienten Dollar versteuert, eine Steuerfreigrenze bis 18.000 A$ wie bisher gibt es NICHT mehr!
  

# Steuerrückzahlungen entfallen somit
Da nun jeder verdiente Dollar versteuert werden muss, besteht auch nicht mehr die Möglichkeit, einen Teil der gezahlten Steuern am Ende des Steuerjahres durch eine Steuererklärung (Tax Return) erstattet zu bekommen.
Übrigens: natürlich ist es nach wie vor möglich, gewisse arbeitsrelevante Ausgaben (z.B. Sicherheitsschuhe für die Farmarbeit) erstattet zu kriegen. Dafür legt man die entsprechenden Belege vor und dann wird entschieden, ob eine Erstattung dieser Kosten vorgenommen werden kann.
   

# Länge pro Arbeitgeber
Backpacker dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zu zwölf Monate bei dem selben Arbeitgeber arbeiten. Zur Zeit liegt diese Grenze bei sechs Monaten.
 

# Visumskosten
Die Kosten für die Beantragung eines Visums werden um 50A$ gesenkt. Somit betragen die Kosten nur noch 390AU$ für ein Working Holiday Visum.
 

Zurzeit ist es für Work and Traveller in Australien noch möglich, die gesamten Steuern per Steuererklärung am Ende des Steuerjahres wieder zurück zu verlangen. Das aber nur, wenn man nachweisen kann, mindestens sechs Monate an einem Ort gewohnt und wenn man insgesamt nicht mehr als 18.200 AU$ verdient hat, womit man als “Foreign Resident for Taxation Purposes” gilt. Ab 18.201 AU$ und bis zur Einnahmegrenze von 37.000 AU$ gelten dann 19% Steuern.

Der eigentliche Plan sah vor, dass mit Beginn des Steuerjahres 2016/17 alle Working Holiday Maker von Beginn ihrer Arbeit an die volle Einkommenssteuer von 32,5% zahlen müssen, ohne die Möglichkeit auf eine spätere Steuerrückerstattung zu haben. Farmer und die Tourismusindustrie protestierten jedoch heftig gegen diese geplanten Änderungen.

Die Verhandlungen wurden verschoben und die immense Erhöhung der Steuern abgewählt. Farmer im ganzen Land atmen auf, sind jedoch noch nicht ganz zufrieden mit den neuen Steuersätzen. Ihrer Meinung nach sollten Backpacker behandelt werden wie in Australien lebende Arbeiter. Diese bezahlen nämlich bis zu einem Einkommen von 18.000A$ keine Steuern.

Australiens Bauern profitieren jährlich von den Rucksackreisenden. Sie machen bis zu 25% der gesamten Farmarbeiter aus.


Wir haben bereits mehrmals über dieses Thema berichtet:


Update 07. Oktober 2016
Auf mehrere Nachfragen haben wir noch weiter recherchiert. Die Aussage, dass das Alter zur Beantragung eines Working Holiday Visa auf 35 Jahre angehoben wurde, kannst du hier nachlesen. Es wurde während der Pressekonferenz erwähnt und kann im Absatz 8 dieser Mitschrift nachgelesen werden.

Quelle: Weekly Times AU, Press Release
© Foto: Tourism Queensland

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Tabea Eilert-Küther

Schon immer interessierte sich Tabea für das Reisen und so fasste sie sich nach ihrem Abitur ein Herz und flog ans andere Ende der Welt - Neuseeland wurde für sieben Monate ihre neue Heimat. Nachdem sie auch noch Australiens Ostküste und Dubai bereiste, plagt sie nun das Fernweh und es sind bereits weitere Reisen durch Europa geplant.

12 Kommentare

    • Hallo Andrea,
      da man das Working Holiday Visum derzeit auch noch bis zu einem Tag VOR seinem 31. Geburtstag beantragen kann, sind wir uns ziemlich sicher, dass man es ab dem 01. Januar 2017 auch bis zu einem Tag vor seinem 36. Geburtstag beantragen kann.

      Liebe Grüße,
      Tabea

  • Hallo :)
    Wie ist das denn wenn ich jetzt im Oktober einreise ? oder für andere die schon in Australien sind und ihr aufenthalt in den 1.2017 fällt. Müssen die dann nachzahlen ? Oder wie kann ich das verstehen ?
    Kann ich dann für das Jahr noch meine Steuern zurück bekommen oder falle ich dann auch ab dem 1.2017 in das neue system ?

    • Hallo Sebastian,
      darauf können wir dir leider keine Antwort geben. Die News sind erst ein paar Tage alt und wir beziehen uns bei den Berichten auf australische News-Seiten. Wir vermuten, dass diese die Informationen einer Pressekonferenz entnehmen, denn auf den offiziellen Seiten des Taxation Office bspw. sind diese Neuerungen noch nicht zu finden.

      Sicherlich wird sich in den nächsten Tagen und Wochen noch Einiges ergeben und wir geben unser Bestes, Euch so gut wie möglich darüber zu informieren.

      Liebe Grüße,
      Tabea

  • Hallo Tabea,

    das sind ja mal gute Neuigkeiten :) Vielleicht schaffe ich es dann ja in der Tat noch vor meinem 35. Lebensjahr mit dem Working Holiday Visum nach Australien. Oder ich muss einfach genügend Geld vorher sparen, um dort zu reisen…

    Liebe Grüße aus Nicaragua
    Chris

  • Bekommt man ein zweites Visum wenn man vorher schon mal ein 417 work and holiday visa gehabt hatte? Ich habe leider keine Nachweise was das Arbeiten dort betrifft. Habe gehört, wenn ich diese hätte (von anerkannten Jobs) wäre es möglich. Gibts noch eine Möglichkeit oder einen Weg ? Gilt die Regelung auch für das work and travel Visa?

    Ansonsten Danke für die Infos :) wird sicher einige erfreuen und hoffentlich mich auch.

    • Hallo Paul,
      wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass du drei Monate in Australien gearbeitet hast, steht dir auch das Second Year Visa (subclass 417) zu.
      Ein Work and TRAVEL Visum an sich gibt es nicht. Es gibt ein Work and Holiday Visum (subclass 462), das ist aber nicht für deutsche Staatsbürger.
      Also, schau auf der Seite http://www.border.gov.au nach, welche Bedingungen für das Second Year Visum erfüllt werden müssen und dann weißt du ja, ob und wie du ein Zweites noch beantragen kannst.

      Liebe Grüße,
      Tabea

  • Hi,

    ich bin momentan noch in Australien und versuche mich an meiner Farmarbeit. wenn ich Glueck habe reicht es mir gerade, bis mein VIsum Ende November ablaeuft. Wie ist es dann, muss ich den Antrag fuers second Year gleich stellen ( bin 30 Jahre alt) oder kann ich das einfach im laufe des naechsten Jahres beantragen? Wuerde naemlich evtl. Neuseeland fuer 1 jahr bereisen und danach eben das zweite Jahr hier in Australien in Anspruch nehmen. danke fuer die Info
    LG
    Dragana

  • Hallo,
    ich habe nun bei euch gelesen, dass das Visum auf 35 Jahre angehoben wird. Irgendwie finde ich das aber nicht von offizieller Seite…habt ihr einen Link oder irgendwas wo man das nochmal nachlesen kann. Sozusagen im Original?
    Ich will nächstes Jahr nach Australien und wäre nach alter Regelung eben kurz vor meinem 31 Geburtstag eingereist. Sollte das Alter aber wirklich 35 ab 1.1.17 sein, kann ich mir ein wenig mehr Zeit lassen.

    Dankeschön!
    VG
    Maria

    • Hallo Maria,
      die Informationen für diesen Bericht entnehmen wir einem Artikel der Weekly Times Australia. Außerdem wurde das Protokoll der Pressekonferenz veröffentlicht, in der die Änderungen offiziell vorgetragen wurden.
      Die Links zu beiden Quellen findest du direkt unter diesem Bericht.

      Grüße!

  • Hallo tabea,
    Zuerst möchte ich dir danken, dass du dir die Zeit für uns genommen hast, diesen Artikel zu erstellen.

    Weißt du eventuell, wie der Übergang zu den neuen Regelungen verläuft? Ich fange im Dezember bei einem Arbeitgeber an und frage mich, ob es nun möglich wäre, über die bisher erlaubten 6 Monate hinaus dort zu arbeiten. Kannst du mir da weiterhelfen?

    Gruß

    • Hallo Nima!
      Danke für dein nettes Feedback. Leider kann ich dir nichts genaues dazu sagen. Mehr als das, was im Artikel steht, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt leider auch nicht. Sicherlich werden sich in den nächsten Wochen und Monaten noch einige Fragen zu diesem Thema klären.
      Grüße!

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