Australien Work & Travel

Bestimmungen für das australische Working Holiday Visum erweitert

Ab dem 21. November 2015 wird es für Working Holiday Maker eine neue Möglichkeit geben, um länger als die bisher vorgeschriebenen 6 Monate bei dem gleichen Arbeitgeber in Australien arbeiten zu können.
  

Die Voraussetzungen

Die neuen Bestimmungen gelten für Mitarbeiter in bestimmten Branchen, deren Betriebe im Northern Territory und in Teilen von Queensland und Western Australia oberhalb des “Tropic of Capricorn” (dem Wendekreis des Steinbocks)  liegen und außerdem ein Working Holiday Visum (Subclass 417) oder ein Work and Holiday Visum (Subclass 462) besitzen.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann bei der australischen Einwanderungsbehörde ein Antrag auf Verlängerung der 6 Monate eingereicht werden.
  

Der große Haken an der Sache

Wer sich jetzt freut und denkt, dass man so 3 Monate mehr bei seinem gefundenen Lieblingsjob arbeiten darf, hat sich leider zu früh gefreut. Wir haben ausgiebig recherchiert und versucht, die verwirrenden Angaben der australischen Einwanderungsbehörde auf ihrer Webseite zu durchblicken.

Dabei haben wir festgestellt, dass die ganze Sache einen großen Haken mit sich bringt:
Der spezielle Antrag wird nur unter außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Umständen bewilligt und die Verlängerung bezieht sich auf wenige Tage (!) oder Wochen, nicht Monate!

Als Grund zählt also nicht: “Mir macht der Job so viel Spaß und ich möchte gerne länger bleiben”. Es müssen wirklich triftige Gründe vorliegen. Das Department of Immigration and Border Protection hat dafür einige Ausnahmefälle, die eintreten könnten, formuliert.
   

Mögliche Gründe für verlängerten Arbeitsvertrag

  • Man ist als hochqualifizierter Angestellter in ein wichtiges Projekt involviert, welches unerwartet länger dauert als geplant (z.B. als Anwalt in einem Prozess oder Arzt im Krankenhaus)
  • Wenn es eine Naturkatastrophe gab (z.B. Hurrikan) und man beim Wiederaufbau oder anderen Dingen vor Ort helfen muss
  • Man hat einen Antrag auf einen permanenten Arbeits-Aufenthalt in Australien gestellt und wartet nun auf die Bewilligung des entsprechenden Visums
       

Das Antragsformular

Zu dem Beantragungsformular muss man eine Erklärung/Unterstützung vom Arbeitgeber mitschicken. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Ende der 6 Monate eingereicht werden. Es gibt die Möglichkeit ihn per Post, Email oder Fax zu schicken. Die Beantragung kostet keine Gebühren!
   

Au Pair mit dem Working Holiday Visum© Foto: Rubina Varago


Au Pair

Auch für Au Pairs die bereits in Australien sind, gibt es seit dem 21. Juli 2015 eine neue Regelung. Diese dürfen nun bis zu 12 Monate bei ihrer Gastfamilie bleiben. Das gilt für alle Au Pairs in ganz Australien. Dabei darf das jüngste betreute Kind nicht älter sein als 12 und die Hauptaufgabe muss Babysitten sein und nicht der Haushalt.
  

Fazit

Wir vom Reisebine-Team haben lange zusammen gesessen und uns mit der neuen Regelung gründlich auseinandergesetzt. Leider sind die Erklärungen auf der Homepage der australischen Einwanderungsbehörde nicht wirklich hilfreich.

Der Sinn dieser Erweiterung ist für uns nicht ganz einleuchtend, da es, wie die Einwanderungsbehörde selbst schreibt, nur in wirklich spezifischen Ausnahmefällen erlaubt wird und dann auch nur für ein paar Tage oder ein paar Wochen.
Unverständlich ist zum Beispiel auch der Vergleich mit einem Arzt oder Anwalt – denn welcher Backpacker arbeitet in Australien schon in so hohen Positionen?
Außerdem scheint es merkwürdig, dass diese Erweiterung auf Nord-Australien beschränkt ist. Wenn es jetzt eine Naturkatastrophe in Süd-Australien geben würde, dürften die Arbeitskräfte nicht länger bleiben.

Die Antragsstellung scheint nicht allzu kompliziert zu sein, das Formular ist deutlich zu verstehen. Man muss nur an den “letter of support” vom Arbeitgeber denken!

Positiv ist auf jeden Fall die verlängerte Arbeitserlaubnis für Au Pairs. So müssen Gastfamilien nicht alle 6 Monate ein neues Au Pair suchen und für die Kinder ist das auch am Besten, sich nach 6 Monaten nicht an ein neues Au Pair gewöhnen zu müssen.
Leider lassen sich zu dieser neuen Regelung keine genaueren Informationen im Internet finden.

Sobald es neue Informationen zu den Änderungen gibt, werden wir diesen Artikel natürlich aktualisieren.
  

Weitere Informationen

Das Anfrageformular kann man hier herunterladen.
Weitere Informationen zu der neuen Regelung findet man bei der australischen Einwanderungsbehörde .
Allgemeine Infos zum Working Holiday Visum gibt es bei Reisebine .
  


UPDATE vom 10.Dezember 2015:

Dieser Artikel hat ein Update bekommen. Die Änderungen zum Working Holiday Visum wurden noch einmal überarbeitet.
Die aktuellen Bestimmungen findet ihr in unserem Artikel Neue Bestimmungen für Work & Traveller in Australien


Quellen: www.border.gov.au  
© Fotos: J. Baruck; Rubina Varago

Autor/in des Artikels

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Johanna Böck

Nach dem Abitur ging Johanna für ein Jahr nach Kopenhagen und arbeitete als Au Pair in einer dänischen Familie mit 4 Kindern. Verliebt in das Land und die Leute, plant sie jetzt ihr Studium in Dänemark. Danach kann sie sich hoffentlich einen großen Traum erfüllen: ein Jahr lang durch Australien zu reisen.

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